Kategorien von Schusswaffen in Österreich


In Österreich müssen Schusswaffen und Munition grundsätzlich lt. Waffengesetz sicher verwahrt werden. Jedoch gibt es dafür nicht nur Bestimmungen über die Art und den Ort der Verwahrung, sondern Grundsätzlich die Klassifizierung der Schusswaffen in 3 Kategorien.

Das österreichische Waffenrecht definiert Schusswaffen grundsätzlich als Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) in eine bestimmbare Richtung durch einen Lauf geschossen werden können. Darüberhinaus gibt es aber Ergänzungen, wie zum Beispiel die Armbrust, die keinen geschlossenen Lauf besitzt.

Eingeteilt werden die Schusswaffen in 3 Schusswaffenkategorien Österreich:

Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial

Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:

  • Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
  • Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
  • Vorderschaftrepetierflinten („Pumpguns“)
  • Getarnte Schusswaffen (z.B. „schießender Kugelschreiber“)
  • Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
  • Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
  • Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
  • Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
  • Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können

Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen

Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B

  • Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
  • Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen

Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte („Pumpgun“) = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B

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Schusswaffenkategorien Österreich

Mehr Informationen zu dem Thema Schusswaffenkategorien Österreich finden Sie zudem im Österreichischen Waffengesetz.

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